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Krankenkassenbeiträge an Yogakurse – was sich ab 2027 ändert

Ab 1. Januar 2027 ersetzt ein einheitlicher Rückforderungsbeleg nach Tarif 595 die bisherige Kursbestätigung. Was das für Teilnehmende in Bachenbülach bedeutet.

Yogamatten im Studio Soham Yoga an der Zürichstrasse 45 in Bachenbülach

Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten von Yogakursen. Bisher genügte dafür eine Teilnahme- oder Abobestätigung der Yogalehrerin. Ab dem 1. Januar 2027 gilt ein neues Verfahren. Das Wichtigste in Kürze – und was du als Teilnehmerin oder Teilnehmer tun musst.

Was sich ändert

Die bisherigen Bestätigungen werden durch einen einheitlichen Rückforderungsbeleg ersetzt. Grundlage ist der Tarif 595, ein schweizweiter Standard für die Abrechnung von Gesundheitsförderung und Prävention über die Zusatzversicherung. Der Beleg muss mit einer geeigneten Software im Rechnungsstandard XML 5.0 erstellt werden und enthält alle Angaben, welche die Krankenversicherer für die Bearbeitung brauchen.

Damit ein Beleg eindeutig einer Yogalehrerin oder einer Yogaschule zugeordnet werden kann, braucht es neu zwei Identifikationsnummern aus offiziellen Registern des Schweizer Gesundheitswesens: eine ZSR-Nummer und eine GLN-Nummer.

Wen es betrifft – und wen nicht

Betroffen sind nur Kurskosten, die über eine Zusatzversicherung zurückgefordert werden. Die Grundversicherung beteiligt sich an Yogakursen ohnehin nicht; daran ändert sich nichts.

Wer keine Rückerstattung geltend macht, merkt von der Umstellung nichts. Für alle anderen gilt: Was du 2026 bezahlst, rechnest du noch nach dem bisherigen Verfahren ab. Erst für Lektionen ab dem 1. Januar 2027 braucht es den neuen Beleg.

Was du jetzt tun kannst

Frag bei deiner Zusatzversicherung nach, ob und in welcher Höhe sie sich 2027 an Yogakursen beteiligt. Die Bedingungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse stark, und einige passen ihre Leistungen ohnehin auf den Jahreswechsel an. Deine Bestätigungen für 2026 reichst du wie gewohnt ein.

Für die neue Form des Belegs sorgt die Yogalehrerin, nicht du. Birgit informiert dich rechtzeitig, sobald geklärt ist, wie der Beleg im Studio ausgestellt wird. Die Berufsverbände prüfen derzeit noch, welche Softwarelösungen die Anforderungen zuverlässig, einfach und bezahlbar erfüllen – deshalb ist Stand heute noch nicht alles entschieden.

Einzelunterricht und Yogatherapie

Yogatherapie im Einzelunterricht läuft nicht über die Kursabrechnung, sondern als Komplementärtherapie. Grundlage dafür ist bei Birgit das OdA KT Branchenzertifikat. Ob deine Zusatzversicherung diese Leistungen übernimmt, klärst du am besten direkt mit deiner Kasse – frag dabei konkret nach «Komplementärtherapie KT» und nach dem Betrag pro Sitzung.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Die Verbände aktualisieren ihre Informationen laufend; dieser Beitrag wird nachgeführt, sobald sich etwas Wesentliches ändert.

Birgit Auerbach
Birgit Auerbach
Dipl. Yogalehrerin und Yogatherapeutin, Soham Yoga Bachenbülach

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